Mitarbeit in der Finanzbuchhaltung*
*Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG, keine Rechts- und Steuerberatung
Unterstützung der Finanzbuchhaltung* bei der laufenden Buchführung und der Analyse und Optimierung buchhalterischer Prozesse.
Aufgabenbereiche:
Betriebswirtschaftliche Beratung
Buchführung ist einerseits lästige Fleißarbeit fürs Finanzamt, andererseits aber auch die Zahlenbasis für richtige unternehmerische Entscheidungen. Wir passen uns gerne Ihren Wünschen an. Sie erhalten professionelle Auswertungen für kostensparende Arbeitsabläufe.
Damit Sie mehr Zeit für das haben, was Umsatz und Gewinn bringt.